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1. Geschichte des Altertums - S. 212

1879 - Mainz : Kunze
212 Dritter Abschnitt. die Dauer nicht zu widerstehen vermochte. Eine Provinz nach der andern gieng verloren. Rom selbst wurde mehrere Male erobert und furchtbar ausgeplndert. Romulus war Roms Grnder und erster König gewesen; ein das ostr- Romulus Augustulus war der letzte westrmische Kaiser. Ihn strzte mische 473 Odoaker, ein Anfhrer deutscher Sldner, und erhob sich selbst zum König. Das ostrmische Kaisertum erhielt sich lnger; erst 1453 entrissen die vordringenden Trken dem letzten Constantin sein Land und seine Hauptstadt. . 60. 3)te rfinfltidi irtfie. Das Christentum hatte sich schon im ersten Jahrhundert der alle Provinzen des rmischen Weltreichs verbreitet, und die Versol-gungen trugen nur zur Vermehrung der christlichen Gemeinden bei. Wie sie an Zahl zunahmen, so befestigte sich allmhlich auch die Kirche in Lehre, Verfassung und Gottesdienst (Cultus). Schon bei den ersten Gemeinden bestand das Amt des Wortes oder der Pre-digt, zu dessen Fhrung von den Aposteln unter Beirat der Gemeinden Aelteste bestellt und durch Handauflegen geweiht wurden. Neben ihnen besorgten sieben Diakonen die Armen- und Kranken-pflege (bei den Frauen Diakonissen), die jedoch auch an der Seel-sorge Theil nahmen und ebenfalls geweiht wurden. Bald wurde einem der Aeltesten (Presbyter) die Leitung und Verwaltung der Bischfe. Gemeindeangelegenheiten bertragen und ihm der Titel Bischof bei-gelegt. Da demselben die Handhabung der Kirchenzucht und die Verwaltung des Gemeindevermgens oblag, so stieg seine Macht in kurzer Zeit bedeutend. In der Folge entwickelte sich der Unterschied des geistlichen Standes von den brigen Gemeindegliedern, oder der Unterschied zwischen Klerus und Laien. Auch in dem Verhltnis der Gemeinden zu einander bildete sich ein Unterschied aus, indem diejenigen, welche besonderes Ansehen genossen, oder von denen andere gegrndet waren, allmhlich ein Ausseherrecht der die andern erlangten und ihre Bischfe sich zu Oberhirten der Gemeinden einer Provinz erhoben und dieses Amt durch Berufung und Leitung der Versammlungen der Bischfe (Synoden) ausbten. Die angesehensten Bischse waren die zu Jerusalem, Antiochia, Alexandria und vor-zglich der zu Rom. Auch die Einheit in der Lehre der Kirche suchte man zu wahren und den Begriff der einen allgemeinen (katholischen) Kirche auch uerlich zu verwirklichen durch Ueberein-stimmung im Glauben und in der Lehre. Darum wurden abweichende

2. Geschichte des Mittelalters - S. 59

1878 - Mainz : Kunze
Vom Untergang des weströmischen Reichs bis zur Erneuerung ac. 59 bete Priester und Lehrer, beschenkte die Klöster und ermahnte die Mönche, daß sie die Jugenb unterrichten, die Wissenschaft erhalten und sörbern, die Kranken pflegen und die Wanberer beherbergen sollten. Kenntnisse und gutes Betragen achtete Carl höher als vornehme Abkunft. Einst bemerkte er in einer Hofschule, wie die Söhne des Abels den bürger- Carl in bcv lichen Kinbern an Fleiß und Bescheibenheit entschieben nachstanben. Da @d,ule sprach Carl zu den strebsamen, armen Schülern, die er zu seiner Rechten gestellt hatte: „Fahret fort, immer vollkommener und tüchtiger zu werben; dann wirb euch mein Lob und Beistanb nicht fehlen." „Ihr aber/ fuhr Carl die Faulen zu seiner Linken an, „ihr Söhne bet Eb-len, ihr feinen Püppchen, die ihr euch so reich und vornehm bünkt und des Wissens nicht nötig zu haben scheint, ihr faulen unnützen Buben, ich sage euch bei Gott! euer Abel und eure hübschen Gesichter gelten nichts bei mir; wenn ihr eure Faulheit nicht durch Eifer und Fleiß wieber gut macht, so habt ihr von mir nichts zu hoffen". Mit gleichem Eifer sorgte Carl für Verbesserung der kirchlichen Carl sorgt Einrichtungen. Er ließ die Kirchen sorglich ausschmücken, Sänger aus für Äird>cn Italien kommen und Sängerschulen errichten. Allein die Franken wa- '"U ^ulen ren hierin ungeschickt und ungelehrig; ihren rauhen, unbeholfenen Gesang verglichen die Italiener mit dem Geheul roilber Thiere ober dem Rumpeln eines Lastwagens über einen Knüppelbamm. Den Geistlichen verbot er Waffen zu tragen und zu jagen und hieß sie vielmehr Bücher abschreiben und eines frommen Lebenswanbels sich befleißigen. Die heilige Schrift warb auf fein Gebot übersetzt und durch Abschriften verbreitet, ebenso mußten Prebigten und Betrachtungen aus den Kirchenvätern gesammelt (die Postille des Langobarben Paul Warneftieb) und das Einkommen der Kirche gesichert werben. Er that auch viel für die und für die Verbesserung der deutschen Sprache, arbeitete mit seinen Gelehrten eine deutsche Grammatik aus und veranstaltete eine Sammlung altbeutscher Helbenlieber, welche leiber nicht erhalten ist. Aleuin, Eginharb und Paul Warneftieb halfen ihm in biefem eblen Bestreben. Für die Monatsnamen und die Winbrichtungen fchuf er beutsche Ausbrücke, ba bisher römische Bezeichnungen üblich waren.*) Carl theilte das ganze Frankenreich in Gaue ein, über welche er Die Einthei-Grafen bestellte. Sie hießen Gaugrafen; neben ihnen werben noch Burg-, Pfalz-, Mark- und Senbgrafen genannt. Die Burggrafen waren über reichs. befestigte Plätze, die Pfalzgrafen über kaiserliche Paläste ober Schlösser *) Die Monate hießen: Wintermond, Hornung, Lenz-, Oster-, Wonne-, Brach-, Heu-, Ernte-, Laub-, Wein-, Herbst- und Heiligenmond.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1878 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der abendländisch-römischen Kaiserw. rc. 89 nicht gespendet, die Todten nicht mit kirchlicher Feierlichkeit bestattet werden. Das Interdikt war ein äußerst wirksames Mittel, ungehorsame und widerstrebende Fürsten und Völker zum Gehorsam gegen die Kirche zurückzuführen, und war zuerst 998 in Anwendung gekommen. Wie wirksam Gregor Vii. von diesen Strafmitteln Gebrauch zu machen wußte, wird das Folgende lehren. Schon 1074 erneuerte Gregor die Gesetze gegen die Simonie. Gregor be-Darunter verstand man den Verkauf geistlicher Stellen, den Pfründen- Sünonit Handel, wodurch oft unwürdige Priester durch Geld oder Versprechungen sich geistliche Stellen verschafften. Der Samaritaner Simon der Zauberer (Apostelgeschichte 8, 18) hatte den Aposteln Geld geboten für die Gabe, Jedem durch Auflegung der Hände den heiligen Geist mittheilen zu können; sein Name gab die Bezeichnung für den Handel her, welchen man mit geistlichen Aemtern trieb. Auch in Betreff der Investitur glaubte Gregor streng einschreiten die damals zu müssen. Darunter verstand man die Belehnung der Geistlichen mit “e6^ ^ Ring und Stab beim Eintritt in ihr geistliches Amt. Bisher war es die weltlichen häufig vorgekommen, daß weltliche Herrn geistliche Aemter verliehen ®errn' hatten. Darum verordnete Gregor: „Wenn von nun an noch Jemand ein Bistum oder eine Abtei aus der Hand eines Weltlichen annimmt, so soll er auf keine Weise für einen Bischof oder Abt gehalten werden; fein Ungehorsam gegen den römischen Stuhl ist dem Götzendienst gleich zu achten. Dasselbe soll auch von den niederen geistlichen Würden gelten. Wenn aber irgend Jemand, welcher eine weltliche Macht ausübt, einen Geistlichen durch Ring und Stab mit einer geistlichen Würde belehnen will, so soll er wissen, daß er sich gleicher Schuld theilhaftig macht, wie der, welcher die geistliche Würde von ihm angenommen hat." Gregor ließ sogleich mehrere deutsche Bischöfe, welche durch Simonie gewählt waren, absetzen, und fünf Räthe des Königs Heinrich, welche des Pfründehandels angeklagt waren, mit dem Banne belegen. Im folgenden Jahre führte Gregor auch für die Weltpriester den und führt den bereits durch ältere Kirchengesetze angeordneten Cölibat d. i. die Ehe- bs°gcvammte losigkeit für die Geistlichen wieder ein, damit dieselben außer Verbindung Geistlichkeit mit der Welt blieben und weder durch Familie noch Verwandtschaften un‘ gehindert feien, ausschließlich für das Interesse der Kirche zu sorgen. Schon längere Zeit pflegten die Bischöfe nicht mehr zu heiraten; aber die niedere Geistlichkeit that es allgemein. Darum gebot Gregor, daß sämmtliche verheirateten Priester und Alle, welche den gottesdienstlichen Handlungen derselben beiwohnen würden, von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen sein sollten. Diese Verfügung stieß auf heftigen Wider-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 146

1878 - Mainz : Kunze
146 Dritte Periode des Mittelalters. Eine Menge neuer Festtage zu Ehren Marias und der Heiligen kamen viele Feier-auf, z. B. Mariä Geburt, Allerheiligen, Allerseelen, das Frohn-^derbare^Feste. leichnamsfest zur Verherrlichung des Abendmahlwunders. Unbegreiflich erscheint uns aber das Aufkommen derjenigen Feste, wo der Spott und Uebermuth des Volkes sich am Heiligen und Ehrwürdigen vergriff, wie das Narren- und Eselsfest*). Gegen die Anmaßungen des Papsttums und der Geistlichkeit und die Aenderungen der alten apostolischen Kirche erhoben sich im Mittelalter verschiedene Bestrebungen, insbesondere die einiger strengen Mönchsorden, so wie die des Arnold von Brestia, der Waldenser und Albigenser. Das Kloster- Es gab damals ehrwürdige und fromme Männer genug, welchen Ie6en das weltliche, üppige und hochfahrende Wesen des Papstes und der Klerisei im Herzen zuwider war. Die Klöster hatten mit ihrer strengen Zucht und ihrer einfachen Lebensweise von Anfang an einen entschiedenen Gegensatz gegen das in der Kirche allmählich eingerissene weltliche Wesen gebildet. Es ist bekannt, daß das Klosterleben aus dem Einsiedlerwesen, welches die Christenverfolgungen hervorgerufen hatten, hervorgegangen war. Mehrere zerstreute Einsiedler Aegyptens hatte der heilige Antonius in Hütten, die neben einander standen, geeinigt, und fein Schüler Pachomius gemeinschaftliche Wohnungen unter einem Vorsteher eingeführt. Von Aegypten hatte sich das Kloster- und Mönchsleben nach dem Abendlande verbreitet, wo es Benedikt von (515) durch Benedikt von Nursia eine neue Gestaltung erhielt. Er Scurfta 5io. ^langte, daß die Mönche nicht blos mit Feldbau und Handarbeiten sich beschäftigen, sondern auch wissenschaftlichen Studien und der Erziehung und dem Unterricht der Jugend sich widmeten, ©eine Ordensregel, welche er für das Kloster Monte Cassino bei Neapel entworfen hatte, ging nach und nach in andere abendländische Klöster über; sie verpflichtete die Eintretenden lebenslänglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelübde der persönlichen Armut, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams. Seitdem waren überall im Abendlande Klöster entstanden; fleißige Mönche hatten sich in *) Am Narrenfeste traten Narrenpäpste, Narrenbischöfe und Narrenäbte auf und ahmten in der Kirche deren Amtsverrichtungen in possenhafter Weise nach, wobei die niedere Geistlichkeit sich gern betheiligte. Am Eselsfeste, welches man zu Ehren des Thieres beging, aus dem der Heiland seinen Einzug in Jerusalem gehalten hatte, wurde ein mit dem Chorhemde geschmückter Esel in die Kirche geführt und in einer besonders spöttischen Liturgie verherrlicht.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 147

1878 - Mainz : Kunze
Von der Begründung des päpstlichen Uebergewichtes re. 147 Waldwildnissen niedergelassen, die Gegend urbar gemacht und Ansiedler herbeigezogen. Fromme Leute glaubten keinen wohlthätigeren Gebrauch Die Klöster von ihrem irdischen Gute machen zu können, als es einem Kloster zu angej^n vererben. Dadurch gelangten die Klöster zu großem Vermögen, welches werden reich, sich noch bedeutend vermehrte, seitdem sie durch päpstlichen Machtspruch das Recht erhielten, ihre Insassen sammt den verstorbenen Verwandten zu beerben. Wer in ein Mönchs- oder Nonnenkloster eintreten wollte, mußte Klösterliche ein Prüfungsjahr oder Noviziat bestehen. Kein Mönch durste vor dem jungen vollendeten 14. Jahre, keine Nonne vor dem 12. das Klostergelübde ablegen und eingekleidet werden. Die Beschäftigungen der Nonnen und Mönche bestanden in Gebet und gottesdienstlichen Uebungen, in der Pflege und Wartung der Kranken, im Unterrichte der Jugend,- im Abschreiben von Büchern und in wissenschaftlichen Studien. Andere Orden verlangten noch harte Bußen und Kasteiungen. Die Kleidung bestand in einem rauhen, härenen Gewände. Der Vorsteher der Mönchsklöster war der Abt, welchem unbedingt gehorcht werden mußte; ihm zunächst stand der Prior, dann der Dechant, der Kellermeister, der Oekonom, der Cantor rc. Dem Nonnenkloster stand die Aebtissin vor, welcher wieder ähnliche Würden untergeordnet waren; doch mußte es einen Prior für den Gottesdienst, die Messe, die Predigt, die Beichte, die letzte Oelung rc. haben, weil solche kirchliche Verrichtungen einer Frau nicht übertragen werden konnten. Die Mönche, welche nach der Regel des Benedikt von Nursia Verschiedene lebten, hießen Benediktiner. Ihnen drohte Verweltlichung, wie den ^cn Päpsten und Priestern; allein bereits im 10. Jahrhundert hatten mehrere Aebte des Klosters Clügny in Burgund die Regeln verschärft und den Orden der Cluniacenser gestiftet, welcher vom jedesmaligen Abte von Clügny abhängig sein sollte und geleitet wurde. Der Rector der Domschule zu Rheims, Bruno von Cöln, war empört über das ärgerliche Leben seines Erzbischoss Manasse, zog sich, da er in einer strengen Ordensregel das Heilmittel für die kranke Kirche zu finden wähnte, mit mehreren Genossen in eine wilde Gebirgsklust bei Grenoble, la Chartreuse genannt, zurück und stiftete (1084) den Orden der Karthäuser. Sie hatten die strengsten Regeln. Ihre Kleidung bestand aus einem rauhen, härenen stechenden Gewände; die Bedeckung des Kopses und der Füße war ihnen untersagt. Sie mußten wöchentlich dreimal fasten, in den 8 Heiligen Wochen genossen sie nur Wasser und Brot. Die gottesdienstlichen Uebungen wurden weder bei Tag noch bei Nacht unterbrochen, Einsamkeit, finsteres Schweigen und scharfe Gei- 10*

6. Geschichte des Mittelalters - S. 159

1878 - Mainz : Kunze
Von der Begründung des päpstlichen Uebergewichtes k. 159 von Clairvaux, welcher, wie seine Briefe zeigen, mit einer großen Anzahl frommer Frauen im Verkehr stand. Darunter sind Briefe an Nonnen, voll von Ermahnungen, Belobungen und Zusprachen der verschiedensten Art. Durch die Errichtung des Dominikaner- und Franciskanerordens sahen sich die Frauen veranlaßt, ähnliche Orden zu stiften. Die heilige Elara stiftete 1212 den Orden der Clarissinnen. Sie war die Die heilige Freundin und Schülerin des heiligen Franciskus von Assisi und dieorden^ Tochter eines angesehenen Ritters. Die Frömmigkeit und der Wohl- der thätigkeitssinn des heiligen Mannes bewogen die Jungfrau zu ihm zu Gtoripmen' gehen und ihm die Stiftung eines Frauenordens nach seiner Regel vorzuschlagen. Franciskus und seine Brüder empfingen die Jungfrau mit brennenden Kerzen an der Klosterpforte, und Clara legte dann vor dem Altare ihre prächtigen Kleider ab, ließ sich die Locken abschneiden und nahm mit dem Schleier das grobe Franciskanerkleid an. Ihrem Beispiele folgte die eigene Mutter und Schwester. Das Leben der Nonnen hatte in den Augen der Welt etwas Würdevolles, Anziehendes und Reizendes; man betrachtete sie als gottgeweihte Jungfrauen, als Bräute Christi, und aus diesem Gesichtspunkte wurden ihre Vergehen angesehen und bestraft. Was ihre Beschäftigungen anlangt, so beschränkten sich diese nicht blos auf Gebete, fromme Betrachtungen und den Gottesdienst, sondern sie gaben sich auch mit den gewöhnlichen Haus- und Handarbeiten, mit der Kranken-und Armenpflege, mit dem Unterricht der weiblichen Jugend, mit Musik und Dichtkunst ab. Einen Mittelstand zwischen dem weltlichen und klösterlichen Leben bildeten die Beguinen (Betschwestern). Ein Priester in Lüttich ver- Die wendete sein ansehnliches Vermögen dazu, ehrbare Jungfrauen und ®e?uinen ^ Wittwen durch eine eigentümliche Stiftung zu einem gottgefälligen ^Sin“ Leben zu vereinigen und vor den Verführungen der Welt zu sichern. In seinem Garten vor der Stadt Lüttich erbaute er eine Kirche und um dieselbe eine Menge abgesonderter Häuschen, welche er Frauen ohne Unterschied des Standes und Vermögens einräumte. Sie waren Nonnen und versprachen Gehorsam für die Zeit ihres Aufenthaltes im Beguinenhof, wo sie einzeln oder auch zu vier beisammen, doch mit gesonderter Haushaltung wohnten. Sie behielten dabei die Verfügung über ihr Eigentum und das Recht, den Hof zu verlassen und sich zu verheiraten. Diese Beguinenhöfe bildeten sich in den meisten Städten Belgiens und der Nachbarländer im Laufe des 13. Jahrhunderts und hakn sich in allen größeren Städten Belgiens bis auf den heutigen

7. Geschichte des Mittelalters - S. 161

1878 - Mainz : Kunze
Von der Begründung des päpstlichen Uebergewichtes^c. 161 Sdie heilige Elisabeth, die Tochter des Königs Anbreas Ii. von Das Leben Ungarn, war als vierjähriges Kind 1211 an den Hof des Lanbgrafen Hermann von Thüringen gekommen, für beffen Sohn Ludwig sie von ihrer Geburt an als Gemahlin bestimmt war. Schon als Kind verschenkte sie ihr bebeutenbes Einkommen an Arme und Notleibenbe. Als ihr Schwiegervater starb, erschöpften sich beffen Witwe und Tochter in Beleibigungen und Mishanblungen gegen Elisabeth. Nur ihr zukünftiger Gemahl ftanb ihr treulich zur Seite und tröstete sie. 1218 fanb die feierliche Verlobung statt. Elisabeth war zur anmuthigen, stattlichen Jungfrau erblüht und ihres tapfern, frommen Gatten burch-ans mürbig. Die innigste, reinste Liebe beglückte das eble Paar. Elisabeth begleitete ihren Gemahl auf allen feinen Reifen. Nächst der Armenpflege beschäftigte sie sich vorzüglich mit den Kranken und scheute sich nicht, den Aussätzigen, welche nach bamaliger Sitte fern von den menschlichen Wohnungen in einsamen Siechhäufern untergebracht würden, persönlich Hülse zu bringen. Die Sage erzählt, Elisabeth habe einst ein aussätziges Kind eigenhänbig gewaschen, verbunben und in ihr eigenes Seit gelegt. Als Ludwig biefen Vorfall vernommen, habe er sich verstimmt zu Elisabeth begeben, die Decke hinweggenommen und statt des Kmbes Christus selbst erblickt. Dies habe ihn bewogen, am Fuße der Wartburg ein Hospital zu grünben, worin 28 Kranke und Gebrechliche aufgenommen würden, welche Elisabeth täglich pflegte und erfrischte. Auch die Kranken der Stadt Eisenach besuchte sie. Als sie einst auf einem schmalen Neknpfabe Brot, Fleisch und Eier hinabtrug, begegnete sie dem Lanbgrafen. Neugierig schlug er ihren Mantel auf und fanb — rothe und weiße Rosen. Ludwig nahm 1227 das Kreuz; vergeblich suchte Elisabeth den theuren Herrn zum Bleiben zu bewegen. Sie begleitete ihren Gemahl bis an die Grenze und legte heimgekehrt Wit-wentracht an. Ludwig starb zu Otranto. Sein Tod erfüllte die Brust der frommen Frau mit großem Schmerz. Ihre Schwäger vertrieben sie nebst ihren Kinbern von der Wartburg; hülflos und verspottet irrte sie mit biefen umher, bis sich ihre Tante, die Aebtifsin des Klosters Kissingen, ihrer erbarmte und die fromme Dulberin freunblich aufnahm. Als aber Lubwigs Freunbe nach ihrer Rückkehr aus dem Morgenlflnbe bewirkten, daß sich ihre Verhältnisse besser gestalteten, zog Cu|a6eth zunächst nueber auf die Wartburg, von ba aber nach Marburg wo sie neue Werfe der Liebe und Wohlthätigkeit übte und ein Hospital unterhielt. Ihren Lebensunterhalt erwarb sie sich mit Wollespinnen Dort war auch der Ketzerrichter Konrab ihr Beichtvater, der sie zwar gegen ihre Fembe schützte, aber butch harte Bußübungen und Geiße- Casstan's Geschichte. Ii. 4. Aufl. . ^

8. Geschichte des Mittelalters - S. 229

1878 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung rc. 229 welche Heinrich I. berufen und mit Freiheiten und Besitz ausgestattet hatte, nannten sich vorzugsweise Bürger und sonderten sich von den anderen Classen ab; sie wurden die Stammväter der patrizischen Stadtgeschlechter. Zu den Hörigen zählte man auch die Handwerker, welche der Herr nach Belieben kaufen und verkaufen konnte. Allmählich errangen sich aber die Handwerker ihre Selbständigkeit und schützten dieselbe durch das Zunftwesen, welchem die Absicht unterlag, durch den Zusammentritt aller Bürger, welche das gleiche Handwerk trieben, das Interesse des Handwerks zu sichern. Die Zünfte, auch Innungen und Sünfte. Gilden genannt, standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, Waffen zu führen und Jeden, welcher das zunftmäßige Gewerbe trieb] ohne demselben anzugehören oder ohne es ordnungsmäßig erlernt zu haben, auszuschließen. Die Vorsteher erhielten, zum Unterschiede von den Meistern, welche die Lehrlinge unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunftältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt und nach der Zeit Morgensprache oder Handwerk, später als sie nur einige Male regelmäßig im Jahre abgehalten wurden, das Quartal genannt. Man versammelte sich entweder in den Herbergen oder in eigens erbauten Zunfthäusern, Zunftstuben oder Jnnungsniederlagen. Der Verwalter oder Herbergsvater hieß Zunft- oder Stubenknecht. Die Statuten und Gesetze, alle Dokumente und Schriftsachen, das Siegel und die Kasse wurden in der Zunftlade aufbewahrt und alle Verhandlungen bei offener Lade vorgenommen. Ein größeres Ansehen erlangten die Zünfte durch die Selbstbewaffnung und ihre regelmäßigen Uebungen im Kriegsdienste; in der Folge erzwangen sie sich die Theilnahme an der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten. Das Aufblühen der Städte war von Anfang an den Herrn vom Städtebünd-Adel ein Dorn im Auge. Die Raubritter machten sich sogar ein Ge- uisfe 9c9c,t fchäft daraus, die Sicherheit der Städte zu gefährden und schlossen Igtntt Bündnisse gegen sie. So entstand der Bund der Stellmeisen in der 9lber Mark und der Schlegler in Schwaben. Da der Kaiser keine Hülfe gewähren konnte, so vereinigten sich die Städte der Altmark und Schwabens zu Gegenbündnissen, wie sie zur Zeit des Interregnums der rheinische Städtebund angebahnt hatte. Der schwäbische Städtebund zählte 25 Städte und führte mit Eberhard dem ©reiner oder Zänker blutige Fehde. (Schlacht bei Döffingen 1388. Vergleiche dazu Uhlands gleichnamige Ballade.)

9. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1878 - Mainz : Kunze
Som Untergang des weströmischen Reichs bis zur Erneuerung rc. 51 freie. Die Apostel übten auf die Angelegenheiten ihrer Gemeinden noch kern entscheidendes Uebergewicht aus, sondern setzten, um die Mitwirkung der Gememden für die Leitung der Kirche zu gewinnen, einen Rath der Aeltesten oder Presbyter ein. Diese erhielten bei den Griechen den Namen Episkopen (Bischöfe) als Aufseherund Leiter des Ganzen. Später traten die begabtesten unter den Presbytern an die Spitze des Presbyteriums und beanspruchten für sich allein den Titel eines Bischofs. Hier- und mit ging die Bildung eines eigenen geistlichen Standes Hand in Hand, und unter den Geistlichen selbst entstand eine Abstufung. Der Sprengel der Stadtbischöfe dehnte sich über die benachbarten Landgemeinden und -andgeistlichen aus, die Bischöfe der Provinzialhauptstädte (Metropoliten) traten an die Spitze der anderen geringeren Bischöfe. Unter den christlichen Bischöfen ragten die Metropoliten von Rom, Antiochien, Con-stantinopel und Jerusalem besonders hervor und erlangten ein überwiegendes Ansehen. Sie wurden auch Patriarchen genannt. Schon im S. Jahrhundert übertrug der Bischof Cyprmn von Carthago, welcher Die Ob-rh°-^Notwendigkeit einer sichtbaren Stellvertretung der christlichen Ge- m be§ fommtfirche aussprach, diese Auszeichnung auf den Bischos von Rom. Sff% n Kannte demselben eine gewisse Oberhoheit zu und räumte ihm eine oberrichterliche Gewalt in den Angelegenheiten der Bischöfe ein. Daß gerade der Bischof von Rom zu dieser bevorzugten Stellung erhoben wurde hatte er wohl dem Umstande zu danken, daß man ihn für den Nachfolger Petri hielt, und daß Rom, die alte Welthauptstadt, auch für die erste Stadt der Christenheit galt. Kaiser Valentinian Iii. erklärte 445 ausdrücklich, es sei jeder Bischof verpflichtet, auf Vorladung des römischen Bischofs vor dessen Richterstuhl zu erscheinen; denn in vl 1 roerbe nur dann Friede bleiben, wenn ein Herrscher in kirchlichen Mngen (I. §. 59) sei. Das zunehmende Ansehen des römischen schoss ersteht man am besten daraus, daß er seit Beginn des 6. Jahrhunderts Papa oder Vater genannt wurde. Gregor der Große war es insofern ere, welcher das einmal erlangte Uebergewicht aufrecht zu erhalten wußte und von der Ueberzeugung durchdrungen war, daß ihm als Nachfolger Petri die Sorge für die ganze Kirche von Gott übertragen sei. Zwar waren die Päpste anfangs noch vom oströmischen Kaiser vielfach a hängig, allein mit der Ankunft der Langobarden in Italien (568 > schwand di-S Abhängigkeitsverhältnis immer mehr. Durch die Annahme » tatyolijchen Glaubens in Spanien, England, Frankreich und Deutsch- tanb aü^ land rnt das Uebergewicht Roms in kirchlichen Dingen entschieden, und "tj"' we chen wichtigen Antheil hieran der heilige Bonisaeius und der Franken-omg Pipm der Kleine tragen, wird aus dem Folgenden sich ergeben.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 88

1878 - Mainz : Kunze
88 Zweite Periode des Mittelalters. Darum suchte er die Kirche davon frei zu machen und ein Uebergewicht derselben (Hierarchie) über die weltlichen Obrigkeiten zu begründen. des Cardinal 1059 ^te er auf der Kirchenversammlung zu Rom den Be- collegiums Wufs durch/ daß die Päpste, welche bisher von der römischen Geist-1059. lichkeit, vom Adel und vom Volke gewählt worden waren, von den 7 Cardinalbischösen und den 28 Cardinalpriestern ernannt, dem Kaiser aber das Bestätigungsrecht jedes Mal erst vom Papste ertheilt werden solle*). Der tapfere Normannenherzog Robert Guiscard, welchen der Papst kurz vorher zum Herzog von Apulien und Calabrien gemacht hatte, gelobte, dies Collegium der Cardinäle zu schützen. sitvoi, bet 1073 bestieg Hildebrand unter dem Namen Gregor Vii. den rö-Macht"de^ mischen Stuhl. Seine Ansichten über die Stellung, welche der Papst Sefer? 'nüber dem Kaiser und der weltlichen Macht einzunehmen habe, L£ -Vialeis' drückte er in folgenden Sätzen aus: „Der Papst ist der Stellvertreter Christi auf Erden; als solchem kommt ihm auch die höchste Gewalt auf Erden zu. Ihm sind die Könige zum Gehorsam verpflichtet, mithin alle geistlichen und weltlichen Verhältnisse untergeordnet. Denn wie die Welt durch zwei Lichter erleuchtet wird — durch die Sonne, das größere, und den Mond, das kleinere: so wird auch die Welt nur durch zwei Gewalten gelenkt, die größere apostolische und die kleinere königliche. Und wie der Mond nur sein Licht von der Sonne erhält, so empfangen auch alle weltlichen Regenten ihre Gewalt nur vom Papste, dem die feinige unmittelbar von Gott gegeben." Nach diesen Grundsätzen ordnete Gregor die römische Hierarchie. hmfetbea Echon früher hatten die Päpste in streitigen Fällen durch ihr An-Bannes und fe^en und gewisse kirchliche Strafen manchen Fürsten und Herren zur bcbifte§ler= ^^ck^bbigkeit zwingen gewußt. Solche wirksame Mittel waren insbesondere der Kirchenbann und das Interdikt. Wer mit dem Banne belegt wurde, war von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und durfte die Kirche nicht betreten, an gottesdienstlichen Versammlungen, an der Messe, der Beichte und dem Abendmahl keinen "man unter" 2lntheil nehmen. Achtete ein Fürst den Bann nicht, so entband der Bann und Papst dessen Unterthanen vom Eide der Treue und gebot ihnen, dem 3itterbitt? Fürsten nicht mehr zu gehorchen. Das Interdikt war der über eine fetadt oder eine Provinz oder ein ganzes Land ausgesprochene Bannfluch ; so lange dasselbe währte, hörte aller Gottesdienst auf, die Kirchen wurden geschlossen, die Glocken durften nicht geläutet, die Sacrarnente *) Die Zahl der Mitglieder dieses Cardinalcollegiums stieg allmählich und ward 1586 auf 70 festgesetzt.
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